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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Mini Job

Gefragt von Mustafa · veröffentlicht am

Ich erhalte grundsicherung in Höhe von Höhe von 154.92 Mite wird übernommen in Höhe von 514.33 Meine rente beträgt 408.08 Wivil darf ich dazu verdienen und vivil Stunden im Monat darf ich Arbeiten

1 Antwort

Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.Geprüfte Antwort
Eine feste Stundengrenze gibt es in der Grundsicherung im Alter nicht, und hinzuverdienen dürfen Sie. Ein Teil des Verdienstes wird aber auf die Grundsicherung angerechnet. Entscheidend ist deshalb, wie viel Ihnen am Ende vom Lohn bleibt. Ihre Zahlen passen genau zum Regelbedarf 2026 von 563 Euro: 563 Euro minus 408,08 Euro Rente ergeben die 154,92 Euro. Dazu kommt die Miete von 514,33 Euro. Insgesamt bekommen Sie also rund 669 Euro Grundsicherung im Monat. So wird ein Verdienst angerechnet: 30 Prozent des Einkommens aus Arbeit bleiben anrechnungsfrei, höchstens aber die Hälfte des Regelbedarfs, also 281,50 Euro im Monat (§ 82 Absatz 3 SGB XII). Der Rest mindert die Grundsicherung. Ein Beispiel mit einem Minijob an der Verdienstgrenze von 603 Euro: Davon bleiben Ihnen 180,90 Euro zusätzlich. Die übrigen 422,10 Euro werden angerechnet, und Ihre Grundsicherung sinkt entsprechend. Beim Mindestlohn von 13,90 Euro entsprechen 603 Euro etwa 43 Stunden im Monat. Wichtig ist, welche Rente Sie beziehen. Bei einer Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es keine weitere Grenze. Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung darf die Arbeit unter drei Stunden täglich bleiben, und die Rentenversicherung hat eine eigene Hinzuverdienstgrenze. Fragen Sie in diesem Fall vor Arbeitsbeginn bei der Deutschen Rentenversicherung nach. Der nächste Schritt: Teilen Sie dem Sozialamt die Arbeitsaufnahme mit, sobald Sie den Arbeitsvertrag haben, und reichen Sie die Lohnabrechnungen ein. Diese Auskunft ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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