Problem mit freiwilligen Einzahlungen nach Rentenbeginn?
Habe freiwillig in die gesetzliche RV eingezahlt, auch noch als selbstständig arbeitender Rentner. Arbeite jetzt nicht mehr und muss meine geringe Rente mit Grundsicherung ergänzen.
Für den Teil der ges. Rente, der auf freiwilligen Einzahlungen beruht, müsste es bei der GruSi Freibeträge geben. Frage: Gelten die Freibeträge möglicherweise nicht für die Einzahlungen die ich erst nach dem Rentenalter/als Rentner gemacht habe?
(Bin nicht sicher, ob ich als Laie § 82 im 12. Buch Sozialges. richtig verstanden habe. Der regelt, auf welche zusätzlichen Altersvorsorgen es Freibeträge gibt. Anfangs wird zu den Einzahlungen gesagt "vor Erreichen der Regelaltersgrenze ". Später im Text werden Rentenformen aufgezählt, für die die Freibeträge "auch gelten". Also ohne Altersgrenze beim Einzahlen?)