Zum Inhalt springen
NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Umzug in anderes Bundesland mit Grundsicherung im Alter

Gefragt von einem Nutzer · veröffentlicht am

Mein Mann und ich sind Rentner und erhalten Grundsicherung im Alter. Wir möchten das Bundesland wechseln und in die Nähe unseres Sohnes ziehen, weil wir zunehmend auf Unterstützung angewiesen sind. Was sind die Abläufe, um nahtlos Grundsicherung und ggf. auch Umzugshilfe zu erhalten? Wir wissen bereits, dass es nötig wird, einen B-Schein zu beantragen. Können wir das in der Stadt, in die wir ziehen wollen, bereits ohne Zusicherung machen oder wird der sowieso abgelehnt, weil unsere jetzige Adresse in einem anderen Bundesland liegt? Muss der Antrag auf Umzug beim Amt in der neuen Stadt gestellt werden? Handelt es sich um einen formlosen Antrag auf Umzug oder muss ein Antrag auf Grundsicherung gestellt werden, obwohl die Adresse noch im alten Bundesland liegt?

1 Antwort

Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.Geprüfte Antwort
Ein Umzug in ein anderes Bundesland ist mit Grundsicherung im Alter ohne Weiteres möglich. Zuständig ist das Sozialamt des Ortes, an dem Sie wohnen. Mit dem Umzug wechselt deshalb auch der Träger. Damit es nahtlos weitergeht, ist die Reihenfolge wichtig. 1. Vor der Unterschrift unter den Mietvertrag: Legen Sie das Wohnungsangebot dem Sozialamt am neuen Ort vor. Das Gesetz verlangt, dass Sie den dort zuständigen Träger vor Vertragsabschluss informieren (§ 35a Absatz 2 SGB XII). Bitten Sie schriftlich um Zustimmung zu den neuen Kosten. Liegt die Miete über der örtlichen Grenze, wird ohne vorherige Zustimmung nur der angemessene Teil übernommen. Dafür brauchen Sie keinen vollständigen Grundsicherungsantrag; ein formloses Schreiben mit dem Angebot und Ihrem aktuellen Bewilligungsbescheid genügt. 2. Umzugskosten und Kaution: Auch diese können nur bei vorheriger Zustimmung übernommen werden, die Kaution in der Regel als Darlehen (§ 35a Absatz 2 SGB XII). Die Zustimmung soll erteilt werden, wenn der Umzug notwendig ist. Die Nähe zu Ihrem Sohn, weil Sie auf seine Unterstützung angewiesen sind, ist dafür ein gewichtiger Grund; legen Sie ihn schriftlich dar, gern mit Nachweisen wie einem Pflegegrad oder ärztlichen Bescheinigungen. Klären Sie mit beiden Ämtern, wer die Umzugskosten trägt; weil sie vor dem Umzug entstehen, ist oft das bisherige Sozialamt der Ansprechpartner. 3. Antrag am neuen Ort: Die Grundsicherung wird nur auf Antrag geleistet (§ 44 SGB XII). Stellen Sie den Antrag beim neuen Sozialamt spätestens in dem Monat, in dem Sie umziehen; er wirkt auf den Ersten dieses Monats zurück. Teilen Sie dem bisherigen Sozialamt den Umzugstermin mit, damit es seine Zahlung sauber beendet. 4. Wohnberechtigungsschein: Den Schein stellt die Stadt oder Gemeinde aus, in der Sie wohnen wollen. Eine Zustimmung des Sozialamts ist dafür keine Voraussetzung. Ob schon vor dem Zuzug beantragt werden kann, regelt jedes Land selbst; fragen Sie beim Wohnungsamt der neuen Stadt nach. In vielen Ländern ist es möglich. Diese Auskunft ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die Planung vor Ort hilft eine Sozialberatungsstelle oder ein Sozialverband am neuen Wohnort.

Sie kennen sich aus?

Teilen Sie Ihr Wissen. Jede Antwort wird vor der Veröffentlichung von unserem Team geprüft.

Unterstützen Sie unsere Arbeit

Unser Portal ist ein gemeinnütziges Angebot und werbefrei. Mit Ihrer Spende sichern Sie kostenfreie Informationen für Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind.

Abgewickelt durch PayPal · Kreditkarte, Lastschrift und weitere