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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

vorschuss für miete beim jobcenter

Gefragt von einem Nutzer · veröffentlicht am

1 Antwort

Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.Geprüfte Antwort
„Vorschuss" kann beim Jobcenter dreierlei heißen. Weil die Wege verschieden sind, der Reihe nach. Warten Sie noch auf die Entscheidung über Ihren Antrag, hilft § 42 SGB I. Steht der Anspruch dem Grunde nach fest und dauert die Berechnung länger, muss das Jobcenter auf Ihren Antrag hin einen Vorschuss zahlen, spätestens nach Ablauf eines Monats ab Eingang des Antrags. Der Vorschuss wird später mit der Nachzahlung verrechnet. Stellen Sie den Antrag schriftlich und lassen Sie sich den Eingang bestätigen — mündlich verläuft das erfahrungsgemäß im Sand. Geht es um Mietschulden, ist § 22 Absatz 8 SGB II die Grundlage. Das Jobcenter kann die Schulden übernehmen, und es soll das tun, wenn sonst Wohnungslosigkeit droht. Gezahlt wird in aller Regel als Darlehen, das mit 5 Prozent des Regelbedarfs im Monat aufgerechnet wird — bei 563 Euro sind das 28,15 Euro. Ist bereits eine Räumungsklage zugestellt, drängt die Zeit: Eine fristlose Kündigung wird unwirksam, wenn die Rückstände innerhalb von zwei Monaten danach ausgeglichen werden. Eine gleichzeitig ausgesprochene ordentliche Kündigung bleibt davon allerdings unberührt. Geht es um eine Mietkaution für eine neue Wohnung, brauchen Sie die Zusicherung des Jobcenters vorher — nach der Unterschrift unter den Mietvertrag ist es dafür zu spät. Auch die Kaution kommt als Darlehen. Und unabhängig von alldem: Auf Ihren Antrag zahlt das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter (§ 22 Absatz 7 SGB II). Wenn das Geld knapp ist, nimmt das Druck aus der Sache.

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