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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Wenn ich mit meinem Partner in einer Wohnung lebe, sind wir dann automatisch eine Bedarfsgemeinschaft?

Gefragt von einem Nutzer · veröffentlicht am

1 Antwort

Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.Geprüfte Antwort
Nein, automatisch nicht. Entscheidend ist nicht, dass Sie zusammen wohnen, sondern ob Sie füreinander einstehen — also gemeinsam wirtschaften und Verantwortung füreinander tragen. Eine reine Wohngemeinschaft ist keine Bedarfsgemeinschaft, auch wenn Sie sich Küche und Bad teilen. Das Jobcenter darf den Einstehenswillen aber vermuten, und genau daran hängt der Fall. Nach § 7 Absatz 3a SGB II wird er angenommen, wenn Partner länger als ein Jahr zusammenleben, mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen. Trifft einer dieser vier Punkte zu, kehrt sich die Beweislast um: Dann müssen Sie darlegen, dass Sie getrennt wirtschaften — getrennte Konten, eigene Verträge, eine klare Aufteilung der Kosten, keine Vollmachten füreinander. Praktisch heißt Bedarfsgemeinschaft, dass Einkommen und Vermögen Ihres Partners auf Ihren Bedarf angerechnet werden und Ihre Leistung dadurch sinken oder ganz entfallen kann. Nimmt das Jobcenter eine Bedarfsgemeinschaft an, die es nicht gibt, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid ein und schildern Sie, wie Sie tatsächlich wirtschaften. Unabhängig von dieser Frage werden die Kosten der Unterkunft bei mehreren Bewohnern nach Kopfteilen aufgeteilt — das gilt in der Wohngemeinschaft genauso wie in der Partnerschaft.

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