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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Werden meine Mietkosten bei der Grundsicherung voll übernommen?

Gefragt von einem Nutzer · veröffentlicht am

Wird meine komplette Miete übernommen oder gibt es eine Obergrenze?

1 Antwort

Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.Geprüfte Antwort
Übernommen werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind. Was angemessen ist, legt der zuständige Träger für Ihren Wohnort fest: bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung das Sozialamt (§ 35 SGB XII), beim Grundsicherungsgeld das Jobcenter (§ 22 SGB II). Seit dem 1. Juli 2026 gelten in beiden Fällen weitgehend dieselben Regeln. Im ersten Jahr des Leistungsbezugs, der sogenannten Karenzzeit, wird die tatsächliche Miete übernommen, auch wenn sie über der örtlichen Grenze liegt. Seit dem 1. Juli 2026 gilt dabei eine Obergrenze: Anerkannt wird höchstens das Eineinhalbfache der angemessenen Miete. Den Teil darüber müssen Sie selbst tragen. Haushalte mit Kindern und Fälle, in denen höhere Kosten unabweisbar sind, können im Einzelfall mehr erhalten. Die Karenzzeit gilt gar nicht, wenn Ihre Kommune eine Obergrenze je Quadratmeter festgelegt hat und Ihre Miete darüber liegt oder wenn die Miete über dem liegt, was die Mietpreisbremse erlaubt. Nach der Karenzzeit fordert das Amt Sie auf, die Kosten zu senken, etwa durch einen Umzug oder durch Untervermietung. Die volle Miete wird dann in der Regel noch längstens sechs Monate übernommen. Die Heizkosten werden getrennt geprüft und haben keine Karenzzeit. Fragen Sie beim Sozialamt oder Jobcenter nach der Grenze für Ihren Wohnort und Ihre Haushaltsgröße. Kürzt ein Bescheid Ihre Miete, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Diese Auskunft ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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