1 Antwort
Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.Geprüfte Antwort
Das sind zwei verschiedene Dinge, deshalb zwei Antworten. Die Müllgebühren gehören zu den kalten Nebenkosten Ihrer Wohnung und werden damit über die Kosten der Unterkunft übernommen, soweit Ihre Wohnkosten insgesamt angemessen sind. Bei Mietern läuft das über die Betriebskostenabrechnung, bei Eigentümern über den Gebührenbescheid der Kommune, den Sie beim Amt einreichen.
Den Rundfunkbeitrag (früher GEZ) zahlt das Amt dagegen nicht. Dafür können Sie sich befreien lassen: Antrag beim Beitragsservice stellen und eine Kopie Ihres Bewilligungsbescheids beilegen. Die Befreiung gilt für den Bewilligungszeitraum und muss danach neu beantragt werden — von allein passiert nichts, ohne Antrag läuft der Beitrag weiter. Kosten für Kabelanschluss, Streaming oder ein Fernseh-Abo sind dagegen aus dem Regelsatz zu zahlen; seit Juli 2024 dürfen Vermieter Kabelgebühren auch nicht mehr über die Nebenkosten umlegen.
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