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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Wie hoch darf die Miete meiner Wohnung sein?

Gefragt von einem Nutzer · veröffentlicht am

1 Antwort

Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.Geprüfte Antwort
Eine bundesweit feste Mietobergrenze gibt es nicht. Wie hoch Ihre Miete sein darf, legt der zuständige Träger für Ihren Wohnort fest: bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung das Sozialamt (§ 35 SGB XII), beim Grundsicherungsgeld das Jobcenter (§ 22 SGB II). Die Regeln sind in beiden Fällen seit dem 1. Juli 2026 weitgehend gleich. So wird die Grenze ermittelt Maßgeblich ist die Bruttokaltmiete, also die Kaltmiete plus kalte Nebenkosten wie Wasser, Müllabfuhr und Hausreinigung. Die Grenze ergibt sich aus einer angemessenen Wohnfläche (für eine Person je nach Bundesland meist 45 bis 50 Quadratmeter) und dem örtlichen Mietniveau. Die Heizkosten werden getrennt geprüft und kommen hinzu, soweit sie angemessen sind. Wenn Ihre Miete darüber liegt Im ersten Jahr des Leistungsbezugs, der sogenannten Karenzzeit, wird die tatsächliche Miete übernommen, allerdings höchstens bis zum Eineinhalbfachen der örtlichen Grenze. Den Teil darüber müssen Sie selbst tragen. Die Karenzzeit gilt gar nicht, wenn Ihre Kommune eine Obergrenze je Quadratmeter festgelegt hat und Ihre Miete darüber liegt oder wenn die Miete über dem liegt, was die Mietpreisbremse erlaubt. Nach Ablauf der Karenzzeit fordert das Amt Sie in der Regel auf, die Kosten zu senken, und übernimmt die volle Miete dann meist noch längstens sechs Monate. Was Sie tun können 1. Fragen Sie beim Sozialamt oder Jobcenter nach den aktuellen Richtwerten für Ihren Ort und Ihre Haushaltsgröße. Viele Städte veröffentlichen sie auch online. 2. Wenn Sie umziehen möchten: Legen Sie das Wohnungsangebot vor der Unterschrift unter den Mietvertrag dem Amt vor und lassen Sie sich die Übernahme der Kosten schriftlich zusichern. 3. Haben Sie bereits einen Bescheid, der Ihre Miete nicht voll anerkennt, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Diese Auskunft ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine Prüfung Ihrer konkreten Lage hilft eine Sozialberatungsstelle vor Ort oder ein Sozialverband.

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