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NG-HilfeSozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

Wie werden EFT Aktien zur Altersvorsorge behandelt

Gefragt von Verena aus Gersthofen · veröffentlicht am

ab dem 18.10.2026 werde ich Bürgergeld beziehen , ich habe EFT Aktien im Dauerauftrag für die Rente laufen , was passiert dammit?

1 Antwort

Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.Geprüfte Antwort
Für Ihren Bezug ab dem 18. Oktober 2026 gilt bereits das Recht der Neuen Grundsicherung, das am 1. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Für Ihre Frage ist zweierlei wichtig: Ein Wertpapierdepot ist kein Einkommen, sondern Vermögen — und die frühere einjährige Karenzzeit beim Vermögen gibt es nicht mehr. Es kommt also von der ersten Zahlung an auf den Freibetrag an. Die Freibeträge richten sich nach dem Lebensalter, je Person in der Bedarfsgemeinschaft (§ 12 Absatz 2 SGB II): bis 30 Jahre 5.000 Euro, ab 31 Jahren 10.000 Euro, ab 41 Jahren 12.500 Euro, ab 51 Jahren 20.000 Euro. Nicht ausgeschöpfte Freibeträge der übrigen Mitglieder kommen Ihnen zugute. Angesetzt wird der Verkehrswert, bei einem Depot also der Kurswert bei Antragstellung (§ 12 Absatz 3 SGB II). Dass Sie den Sparplan für die Rente angelegt haben, schützt ihn nicht. Geschont sind nach § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 SGB II für die Altersvorsorge bestimmte Versicherungsverträge sowie Anlagen, die nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge gefördert werden — etwa Riester oder eine Basisrente. Ein ETF-Sparplan im eigenen Depot ist beides nicht. Die weiter gehende Nummer 4 gilt nur für hauptberuflich Selbständige, die keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Praktisch heißt das: Liegt der Depotwert zusammen mit Ihren sonstigen Ersparnissen unter Ihrem Freibetrag, bleibt er unangetastet, und der Dauerauftrag kann weiterlaufen. Ausschüttungen zählen als Einkommen des Monats, in dem sie zufließen. Liegt der Wert darüber, ist der übersteigende Teil einzusetzen; ist ein Verkauf nicht sofort möglich oder wäre er eine besondere Härte, wird die Leistung so lange als Darlehen erbracht (§ 24 Absatz 5 SGB II). Stellen Sie Ihren Depotstand vor der Antragstellung fest. Wie Sie mit dem Sparplan weiter verfahren, besprechen Sie am besten mit einer Sozialberatungsstelle.

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