wird ein ganz neuer antrag auf grundsicherung im alter benötigt wenn man zuvor grundsicherung wegen voller erwerbsminderung erhält?
ich beziehe zur zeit grundsicherung wegen voller erwerbsminderung und komme zum 1.02.2027 in die regelsaltersrente die ich momentan beantrage (517 euro wären das) muß ich dann zum 1.02.2027 einen ganz neuen antrag auf grundsicherung im alter stellen oder arbeitet das sozialamt mit den vorliegenden unterlagen des früher gestellten antrages auf grundsicherung bei voller erwerbsminderung?