Seit dem 1. Juli 2026 steht im Gesetz, wann das Jobcenter an Ihrer Krankheit zweifeln soll. Nicht als Bauchgefühl eines Sachbearbeiters, sondern als Anweisung in § 56 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Wer sich wiederholt krankmeldet, um einen Meldetermin zu entschuldigen, liefert den Zweifel selbst. Diese Redaktion hält das für einen schweren Fehler des Gesetzgebers, und wir rechnen Ihnen vor, was er Sie kosten kann.
Der Satz, der alles umdreht
Der Wortlaut von § 56 Absatz 1 Satz 7 SGB II: “Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit sind insbesondere anzunehmen, wenn Leistungsberechtigte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wiederholt zur Entschuldigung der Nichtwahrnehmung von Meldeterminen nach § 59 oder von Terminen bei potenziellen Arbeitgebern vorlegen.”
Lesen Sie das Wort “anzunehmen”. Das ist keine Erlaubnis, das ist eine Vorgabe. Bisher musste eine Behörde begründen, warum sie einem ärztlichen Attest nicht glaubt. Jetzt nennt das Gesetz den Anlass gleich mit. Zweimal krank zum falschen Termin, und die Bescheinigung Ihres Arztes ist kein Nachweis mehr, sondern ein Indiz gegen Sie.
Was dann passiert, regelt Satz 6 derselben Vorschrift: Bei Zweifeln gilt § 275 Absatz 1 Nummer 3b und Absatz 1a des Fünften Buches entsprechend. Der Medizinische Dienst begutachtet. Und der Maßstab, den dieser Verweis mitbringt, stammt aus der Kontrolle von Beschäftigten. Auffällig ist nach § 275 Absatz 1a SGB V, wer “auffällig häufig oder auffällig häufig nur für kurze Dauer arbeitsunfähig” ist, wessen Krankheit oft am Anfang oder Ende einer Woche beginnt — oder wer bei einem Arzt war, der “durch die Häufigkeit der von ihm ausgestellten Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit auffällig geworden ist”.
Halten wir fest: Ein chronisch kranker Mensch, der über Jahre immer wieder für wenige Tage ausfällt, erfüllt diesen Katalog von selbst. Er tut nichts falsch. Er ist krank. Das Gesetz macht daraus eine Auffälligkeit.
Was 168,90 Euro im Monat eines Menschen anrichten
Wird der Termin am Ende doch als unentschuldigt gewertet, greift § 32 SGB II. Die Vorschrift mindert das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs. Der Regelbedarf für Alleinstehende liegt 2026 bei 563 Euro, unverändert seit 2024. 30 Prozent davon sind 168,90 Euro. Bleiben 394,10 Euro für einen Monat — rund 13 Euro am Tag für Essen, Strom, Hygiene, Kleidung, Telefon und jede Fahrkarte, die Sie brauchen, um zum nächsten Termin zu kommen. Die Kosten der Unterkunft und Heizung bleiben in diesem Fall unangetastet, das gehört zur Wahrheit dazu.
Zwei Dinge sagen wir genauso deutlich, weil Angst der schlechteste Ratgeber ist. Erstens greift diese Minderung nach dem Wortlaut erst, wenn Leistungsberechtigte “wiederholt nicht” erscheinen. Das erste versäumte Treffen kostet nach § 32 nichts. Zweitens beträgt der Minderungszeitraum einen Monat, nicht drei.
Entscheidend ist eine Unterscheidung, die kaum jemand kennt — und sie ist die eigentliche Falle. § 56 Absatz 1 Satz 2 SGB II ordnet an: ”§ 31 Absatz 1 findet keine Anwendung.” Eine ordnungsgemäß angezeigte Arbeitsunfähigkeit schützt Sie also vor den Minderungen wegen Pflichtverletzung, etwa wegen einer abgelehnten Arbeit oder einer abgebrochenen Maßnahme. Vor der Minderung wegen Meldeversäumnis nach § 32 schützt sie nicht automatisch. Dort verlangt das Gesetz, dass Sie einen wichtigen Grund “darlegen und nachweisen”. Das ärztliche Papier allein ist noch kein Nachweis dafür, dass Sie an diesem Tag den Weg zum Amt nicht geschafft haben.
Drei Termine, und die Wohnung steht im Feuer
Bleibt es bei drei aufeinanderfolgenden versäumten Meldeaufforderungen ohne dargelegten und nachgewiesenen wichtigen Grund, greift § 7b Absatz 4 SGB II. Sie gelten dann als nicht erreichbar. Der Leistungsanspruch entfällt mit Beginn des Kalendermonats, der auf die Feststellung des dritten versäumten Termins folgt.
Auch hier bleiben wir bei dem, was im Gesetz steht: Für einen Kalendermonat wird noch Grundsicherungsgeld ohne die Leistungen für den Regelbedarf gezahlt. Die Kosten der Unterkunft und Heizung laufen in diesem Monat also weiter. Und Satz 5 dieser Vorschrift ist der Rettungsanker: Wer sich innerhalb dieses Monats persönlich beim zuständigen Jobcenter meldet, gilt als durchgehend erreichbar. Erst wer das nicht tut, verliert bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums alles, auch die Wohnkosten.
Ein Rettungsanker, der persönliches Erscheinen verlangt, hilft nur dem, der aufstehen kann. Dass jemand die drei Termine gerade deshalb verpasst hat, weil er es nicht konnte, ist in dieser Konstruktion nicht vorgesehen. Wie ernst es der Gesetzgeber meint, zeigt § 32 Absatz 4: Liegen schon beim ersten Meldeversäumnis Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung vor, kann das Jobcenter zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin verpflichten. Wer wegen einer Depression einen Termin nicht schafft, bekommt als Antwort einen weiteren Termin.
Was Sie jetzt konkret tun sollten
Der Gesetzgeber hat Ihnen die Beweislast vor die Füße gelegt. Also führen Sie den Beweis, und zwar von Anfang an.
- Melden Sie die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich, formlos genügt, aber nachweisbar. Die ärztliche Bescheinigung muss spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit vorliegen (§ 56 Absatz 1 SGB II).
- Geht es um einen Meldetermin, bitten Sie Ihren Arzt um eine zusätzliche schriftliche Bestätigung, dass Sie an diesem Tag außerstande waren, den Termin wahrzunehmen. Das ist der Nachweis, den § 32 Absatz 1 Satz 2 SGB II von Ihnen verlangt.
- Bewahren Sie jeden Einwurfbeleg, jede Sendungsverfolgung, jedes Sendeprotokoll auf. Im Streit zählt, wer die rechtzeitige Vorlage beweisen kann.
- Kommt trotzdem ein Minderungsbescheid, legen Sie Widerspruch ein. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Absatz 1 SGG). Wie das geht, steht in unserer Anleitung zum Widerspruch gegen den Jobcenter-Bescheid.
- Sind bereits drei Termine geplatzt, gehen Sie persönlich hin, solange der eine Monat nach § 7b Absatz 4 Satz 4 SGB II läuft. Dieser Gang ist mehr wert als jeder Brief.
Welche Minderungen es sonst noch gibt, haben wir in der Übersicht zu den Sanktionen der Neuen Grundsicherung zusammengestellt; was sich zum 1. Juli insgesamt geändert hat, steht in unserem Überblick über die Neue Grundsicherung 2026.
Ein Attest ist kein Gefallen, den ein Arzt Ihnen tut. Es ist eine ärztliche Feststellung. Ein Sozialstaat, der sie im Gesetzestext zum Verdachtsmoment erklärt, spart nicht bei Betrügern, sondern bei Kranken. Diesen Satz aus § 56 wieder zu streichen, wäre die Aufgabe des nächsten Gesetzgebungsverfahrens. Bis dahin gilt: Schreiben Sie mehr auf, als Sie für nötig halten.
Dieser Beitrag ist kein Ersatz für Rechtsberatung im Einzelfall. Neue Grundsicherung-Hilfe ist ein kostenloses Angebot der Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 5. August 2026. Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.
